Sexualisierte Gewalt
Die Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt ZARTbitter definiert sexualisierte Gewalt so:
„Sexualisierte Gewalt bezeichnet Handlungen, die das sexuelle Selbstbestimmungsrecht des Menschen verletzen.“ Diese Handlungen bewegen sich auf einer sehr großen Spannbreite zwischen anzüglichen Bemerkungen und Grapschen bis hin zu planmäßiger und systematischer sexueller Ausbeutung in Kulten oder Zwangsprostitution. Egal welche Handlung, allen ist gemein, dass sexuelle Handlungen genutzt werden, um Macht und Kontrolle über die Betroffenen auszuüben.
Der Begriff „sexualisiert“ weißt auf diesen elementaren Kern der Ausübung von Macht und Kontrolle hin. Sexuelle Gewalt deutet an, dass die Gewaltförmigkeit in der Sexualität der Täter*innen liegt. Im Gegensatz dazu drückt der Begriff „sexualisierte Gewalt“ aus, dass sexuelle Handlungen als Instrument genutzt werden, um die Dominanz und Kontrolle über eine Person aufrecht zu erhalten. Weil sexualisierte Gewalt häufig in Abhängigkeitsverhältnissen stattfindet, sind bestimmte Personengruppen stärker gefährdet, zum Beispiel Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen1. Auch Migrant*innen sind häufiger und heftiger von Gewalt betroffen2, geflüchtete Mädchen und Frauen sind in Gemeinschaftsunterkünften der Gefahr von Übergriffen ausgesetzt3.
Da viele Menschen keine Vorstellung haben, was alles sexualisierte Gewalt ist und weil viele Taten durch Verharmlosung gar nicht als solche erkannt werden, wollen wir einige fiktive Beispiele (die nichts mit dem Outcall zu tun haben!) geben. Scrollt zur nächsten Zwischenüberschrift, wenn ihr keine Schilderungen von Gewalt lesen wollt.
- Ein Typ steht mit seinen Kumpels an der Bar. Eine Frau kommt an die Bar und möchte bestellen. Unter der Beobachtung seiner Freunde macht der Täter Bemerkungen über ihren Po. Er fragt sie, ob sie Lust hat mit ihm „zu f*****“ was sie verneint. Daraufhin beleidigt er sie als prüde F***e und sagt ihr, sie sei ihm eh „viel zu hässlich“. Seine Kumpels lachen darüber.
- Auf der Tanzfläche fasst ein Täter im Vorbeigehen Frauen an den Po oder zwischen die Beine. Der besondere Kitzel besteht für ihn darin, unbeteiligt zu tun sobald sich die Betroffenen umdrehen. Mit seinen Freunden amüsiert er sich darüber, dass die Betroffenen erschrocken und verwirrt reagieren und die Tat niemandem zuordnen können. Es kommt auch vor, dass er von hinten Frauen antanzt und dabei seinen Penis an ihrem Gesäß reibt. Dieses Verhalten hat oft für ihn keine schlechten Konsequenzen, weil die meisten Menschen das als „Flirten mit Körpersprache“ bewerten.
- In einem Konflikt mit seinem Kumpel droht ein szenebekannter Hooligan damit, dessen Freundin von seiner Gang vergewaltigen zu lassen.
- Ein Typ verschickt auf Instagram von einem anonymen Account aus Bilder von seinem Penis an Userinnen.
- In einer WG hat eine Frau finanzielle Probleme und kann die Miete nicht an ihren Mitbewohner zahlen, der Hauptmieter der WG ist. Er meint, sie könne auch als Gegenleistung für einen Vorschuss der Miete Sex mit ihm haben. Sollte sie das nicht tun droht er ihr damit, sie aus dem Untermietvertrag zu kündigen.
- Ein erwachsener Mann hat Sex mit einer jungen Frau. Er weiß, dass sie noch nicht volljährig ist und schwört sie ein, niemandem davon zu erzählen. Wenn das rauskäme würde er wegen ihr ins Gefängnis kommen. Er sagt ihr, sie wurde es bereuen, wenn sie jemandem davon erzählt.
- Auf einer Dating Plattform schreibt ein Typ mit diversen Frauen. Er bittet sie um Nacktbilder. Er teilt diese Bilder mit anderen Männern in einer Chatgruppe, wo die Frauen in unterschiedlichen Kategorien mit einem Punktesystem bewertet werden.
- Nachdem zwei Menschen nach einem Tinder Date noch auf dem Sofa der Frau einen Film sehen legt er ihr währenddessen die Hand auf den Oberschenkel und kommt ihr immer näher. Trotz ausbleibender Reaktion auf diese Berührungen fängt er an sie zu küssen.
- Ein Mann macht Videoaufnahmen vom Sex mit seiner Freundin und zeigt diese ohne ihre Zustimmung in seinem Freund*innenkreis herum.
- Auf einem Festival wird abends im Camp viel getrunken. Ein Typ ermuntert eine Frau immer wieder einen Schnaps nach dem anderen zu trinken. Im weiteren Verlauf mischt er ihr K.O.-Tropfen ins Getränk. Bei den anderen in der Gruppe gibt er vor, sie zum Schlafen in ihr Zelt zu tragen. Im Zelt masturbiert er zum Anblick ihres leblosen Körpers.
- In einer Paarbeziehung möchte er unbedingt eine sexuelle Praktik ausüben, die sie absolut nicht möchte. Er drängelt so lange und straft mit Liebes- und Aufmerksamkeitsentzug, bis sie letztendlich die Praktik über sich ergehen lässt damit er endlich Ruhe gibt.
Sexualisierte Gewalt ist also im Kern ein Instrument zur Machtausübung und zum Machterhalt, keine Folge von Kontrollverlust oder Missverständnissen in der Kommunikation beim Flirt. Eine Person, die sexualisierte Gewalt ausübt hat eine patriarchale Anspruchshaltung gegenüber anderen Menschen. Und diese zeigt sich auch auf anderen Ebenen des Zusammenlebens, sie ist Ursache für Häusliche Gewalt, Partnerschaftsgewalt, Gewalt im Sozialen Nahraum, Stalking und digitale Gewalt. Eine Person, die sexuell übergriffig ist, übt oftmals auch andere Formen von Gewalt aus. Daher halten wir es für sinnvoll, auch andere Formen von Gewalt zu erläutern. Denn wer ein breites Wissen von Gewalt gegen FLINTA hat, ist besser gerüstet, um problematisches Verhalten zu erkennen, es zu benennen und zu beenden.
Häusliche Gewalt
Im Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Häuslicher Gewalt umfasst die Definition von häuslicher Gewalt „alle körperlichen, seelischen oder wirtschaftlichen Gewalttaten, die innerhalb der Familie oder des Haushaltes unabhängig von den biologischen oder rechtlich anerkannten familiären Bindungen vorkommen. […] Häusliche Gewalt umfasst hauptsächlich zwei Arten von Gewalt: die Gewalt zwischen Beziehungspartnern, seien es derzeitige oder ehemalige Ehegatten und Partner bzw. Partnerinnen, und die generationenübergreifende Gewalt, zu der es im allgemeinen zwischen Eltern und Kindern kommt.“4 In der Broschüre „Wege aus der häuslichen Gewalt. Was kann ich tun? Wer kann mir helfen?“ (Seite 7) findet ihr eine anschauliche Grafik in der die unterschiedlichen Ebenen von Gewalt dargestellt werden.
Körperliche Gewalt
Dass schlagen, boxen, ohrfeigen, treten, verbrühen, verbrennen, mit Waffen oder Gegenständen verletzen körperliche Gewalt ist, ist hoffentlich ein Konsens.
Anders sieht es bezüglich des allgemeinen Konsens allerdings bei folgenden Szenarien aus. Scrollt zur nächsten Zwischenüberschrift, wenn ihr keine expliziten Schilderungen von Gewalt lesen wollt.
- In einem Konflikt schreit sich ein Pärchen laut an. Plötzlich erhebt er die Hand gegen seine Freundin und bringt sie so zum Schweigen.
- In einem Konflikt packt der Partner seine Freundin an den Haaren/mit der Hand im Nacken und zerrt sie hinter sich her.
- In einem Konflikt zerstört der Partner Gegenstände. Häufig wird dies als „blinde Zerstörungswut“ gewertet. In den meisten Fällen ist es jedoch so, dass es sich nur um persönliche Gegenstände der Betroffenen handelt. Ein weiteres Merkmal, dass es sich um eine bewusste Dominanzgeste handelt und nicht um einen unkontrollierbaren Affekt.
- In einem Konflikt bekommt die Betroffene solche Angst vor dem Partner, dass sie vor ihm davonläuft, er rennt ihr hinterher.
Psychische Gewalt
Der Begriff psychische Gewalt „beschreibt eine Vielzahl von Verhaltensweisen, Strategien und Handlungen wie z.B. Bedrohungen, Stalking, Demütigung oder Beleidigungen und sind immer mit der Ausübung von Macht, Kontrolle und Privilegien verbunden. Psychische Gewalt zielt insbesondere auf die emotionale Schädigung einer Person ab“. Psychische Gewalt wird zumeist verbal verübt und geht der körperlichen Gewalt oft voraus. Sie zerstört den Selbstwert einer Person, persönliche Grenzen werden schrittweise immer weiter ausgehöhlt. Wenn es dann zu körperlichen Übergriffen kommt, sind die Betroffenen oft nicht mehr in der Lage sich gegen die Misshandlung zur Wehr zu setzen oder sich Schutz und Unterstützung zu suchen. Oft sind sie in Folge der Gewalt sozial isoliert. Was also auf den ersten Blick nur eine banale Beleidigung oder ein „Witz“ sein soll, kann im Gefüge eines Großen Ganzen massive Auswirkungen auf die Sicherheit und Gesundheit von Betroffenen haben.
Neben konstanter Herabsetzung, Demütigung (auch vor Dritten), Beleidigungen und Bedrohungen zählt Manipulation zu den Merkmalen psychischer Gewalt. Eine manipulative Form psychischer Gewalt ist mittlerweile in der Öffentlichkeit so weit bekannt, dass sogar eine Krankenkasse über sie und ihre Folgen für Betroffene aufklärt: Gaslighting „steht dafür, eine Person mit psychologischen Taktiken so zu manipulieren, dass sie eine falsche Darstellung der Realität akzeptiert und/oder an ihrer eigenen geistigen Gesundheit zweifelt.“ Aussagen oder Handlungen werden von den Täter*innen bewusst geleugnet oder verdreht. „Das hast du dir nur eingebildet“, „Du übertreibst“, „Du bist viel zu sensibel“, „Ich erinnere mich genau, dass du dem zugestimmt hast“, „Das habe ich so nie gesagt“ sind klassische Beispielsätze. Ein weiteres Mittel ist, Gegenstände verschwinden zu lassen oder zu verändern und zu behaupten, damit nichts zu tun zu haben. Betroffene zweifeln infolge dessen an ihrem eigenen Verstand, haben dauernd das Gefühl sich entschuldigen zu müssen ohne genau zu wissen wofür und fangen an an ihren eigenen Werten und Überzeugungen zu zweifeln.
Eine weitere bekannte Form von psychischer Gewalt ist Stalking, der nach § 238 StGB einen Straftatbestand darstellt. Laut dem LKA NRW „versteht man unter „Stalking“ das beharrliche Verfolgen, penetrantes Belästigen und Nachstellen einer Person gegen deren Willen, so dass sie in ihrer Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt wird. Der Täter oder die Täterin stellt dem Opfer nach, beobachtet und terrorisiert es. Hintergrund ist oftmals eine gescheiterte Beziehung, deren Aufrechterhaltung auf diese Weise erstrebt werden soll oder der Versuch einer Kontakt- oder Beziehungsaufnahme.“ Konkret äußert sich Stalking durch: das Aufhalten an von Betroffenen häufig besuchten öffentlichen Orten oder der Arbeitsstelle, permanente versuche Kontaktaufnahme per Telefon, e-Mail, Post, Social Media, Kontaktaufnahme über Dritte, Bestellen von Waren oder Dienstleistungen im Namen der Betroffenen, das Hinterlassen von Geschenken oder ekelhaften Sachen.
Weitere Beispiele von psychischer Gewalt sind folgende. Scrollt zur nächsten Zwischenüberschrift, wenn ihr keine expliziten Schilderungen von Gewalt lesen wollt.
- Nach einer Trennung wird die Herausgabe der persönlichen Sachen an Bedingungen geknüpft. Zum Beispiel ein persönliches Treffen oder Kontakt mit den gemeinsamen Kindern.
- Nach einer Trennung, oder auch im Vorfeld, droht die verlassene Person damit, sich etwas anzutun oder täuscht einen Suizidversuch vor.
- In Folge eines Konflikts oder eines vermeintlichen Fehlverhaltens straft eine Person die andere mit Liebesentzug oder dem Vorenthalten von Aufmerksamkeit.
- In einer Paarbeziehung wünscht sich eine Person mehr Zeit für sich alleine. In einem Gespräch mit der Beziehungsperson wird dieser Wunsch formuliert. Die andere Person sagt, dass sie die Liebesbeziehung nicht aufrechterhalten kann, wenn nicht in dem geforderten Maß gemeinsame Zeit verbracht wird und stellt ein Beziehungsende in Aussicht.
Soziale Gewalt
Soziale Gewalt geht Hand in Hand mit psychischer Gewalt. Sie hat zum Ziel, die Betroffenen von ihren Familien und ihrem sozialen Umfeld zu isolieren. Zum einen damit sich alles nur um die Bedürfnisse der Tatperson drehen kann (Stichwort male entitlement), zum anderen um Faktoren zu minimieren, die die Herrschaft und Kontrolle gefährden könnten (Kritik an der Beziehung von Freund*innen und Familie). Um dies zu erreichen werden zum Teil massive Formen der sozialen Kontrolle eingesetzt. Auf der Homepage eines Dachverbandes von Frauenhäusern wird berichtet:
„Übermäßige oder zwanghafte Kontrolle ist ein zentraler Bestandteil von häuslicher Gewalt. In Großbritannien wird die sogenannte Zwangskontrolle („Coercive Control“) als Form der häuslichen Gewalt anerkannt und stellt eine Straftat dar. In Deutschland ist das Phänomen dagegen noch wenig bekannt.“ Neben krassen Einschränkungen der persönlichen Freiheit wie das Reglementieren von Kleidung, Essens- und Schlafentzug oder Zuteilung werden auch Kontakte nach Außen manipuliert und reglementiert. Arztbesuche werden versagt oder nur in Begleitung zugelassen, es wird räumliche Distanz zu Familie und Freund*innen geschaffen oder diese Kontakte werden durch Lügen manipuliert. Es kommt auch zum Einsatz von Kameras und Spyware, mit der die Täter*innen auf den Handys der Betroffenen die Kommunikation kontrollieren. Das klingt in der sachlichen Beschreibung krass, zeigt sich im Alltag allerdings viel subtiler.
Hier ein paar Beispiele. Scrollt zur nächsten Zwischenüberschrift, wenn ihr keine expliziten Schilderungen von Gewalt lesen wollt.
- „Ich kann deine Freundin XY nicht ausstehen. Ich möchte am liebsten gar nichts mit ihr zu tun haben. Ich will nicht, dass sie zu uns nach Hause kommt.“
- In der Gesamtschau fällt auf, dass immer wenn sich eine Person mit anderen Leuten trifft, früher oder später ihr Freund anruft. Er fragt oft nach, wo die Person ist oder mit wem sie Zeit verbringt. Oft kommt er zu den Treffen dazu.
- In der Gesamtschau fällt auf, dass die Beziehungsperson nie bei wichtigen Ereignissen des Partners dabei ist. Hinzu kommt, dass sie die alleinigen Aktivitäten des Partners abwertet. Sie sagt Dinge wie „Ich mag es nicht, wie du drauf bist wenn du beim Sport warst.“
- Der Partner weigert sich, Weihnachten mit zu den Eltern seiner Freundin zu fahren. Er sagt, ihr Vater habe im zu verstehen gegeben, dass er mit seinem Handwerksjob nicht gut genug für seine Tochter sei (was gelogen ist). Gleichzeitig besteht er darauf, Weihnachten mit seiner Freundin verbringen zu wollen.
Ökonomische Gewalt
Ökonomische Gewalt bedeutet, dass das fehlende Einkommen einer Person ausgenutzt wird, Einnahmen und Ausgaben kontrolliert werden oder dass der Zugang zu Arbeit und eigenem Einkommen verhindert wird. Ökonomische Gewalt trifft besonders FLINTA (geringerer Verdienst, unbezahlte Care Arbeit etc.) und alte oder pflegebedürftige Menschen (schlechte Rente aufgrund von fehlender Erwerbstätigkeit wegen unbezahlter Care Arbeit, Ausnutzung durch Vormunde etc.). Auch migrantische Partner*innen leben oft in ökonomischen Abhängigkeitsverhältnissen. So wird z.B. bewusst nicht bei der Beantragung/Verlängerung von Aufenthaltstiteln geholfen, weil so durch Arbeitserlaubnis oder Anspruch auf Sozialleistungen die finanzielle Abhängigkeit verringert würde. Diese Betroffenen werden dann auch mit der Drohung von Abschiebungen erpresst, wenn sie ohne Papiere arbeiten.
Es folgen Beispiele. Scrollt zur nächsten Zwischenüberschrift, wenn ihr keine expliziten Schilderungen von Gewalt lesen wollt.
- Eine migrantische Frau eines deutschen Mannes bekommt von ihm Haushaltsgeld eingeteilt. Manchmal hat sie noch nicht einmal genügend Geld bei sich, um ihren Kindern ein Eis zu kaufen. Wenn sie Geld für etwas benötigt (z.B. zur Frisuer*in gehen) muss sie ihm sexuelle Gefälligkeiten leisten. Ihr Aufenthaltstitel ist abgelaufen und ihr Mann hilft ihr nicht bei der Beantragung der Verlängerung. Aufgrund von Sprachbarriere und Angst vor den deutschen Behörden traut sie sich nicht, mit ihrem ungültigen Dokument zur Ausländerbehörde zu gehen. Von ihrem Leistungsanspruch auf Kindergeld oder Sozialleistungen mit eigenständigem Aufenthaltstitel als Sorgeberechtigte von Kindern mit deutschem Pass weiß sie nichts.
- Nach einer Trennung macht eine Person mit Zugang zu online Passwörtern viele Bestellungen im Namen der Ex-Partnerin und häuft so bei ihr Schulden an.
- Nachdem eine ältere Frau pflegebedürftig wurde und in einem Seniorenwohnheim untergebracht wird, bekommen ihre Kinder die rechtliche Betreuung für sie übertragen. Neben der Kontrolle ihrer Finanzen beginnen die Angehörigen damit, ohne ihre Zustimmung ihre persönlichen Sachen und Wertgegenstände zu verkaufen.
- Eine junge Person, die unter 25 Jahren ist und zuhause von ihren Eltern Gewalt erlebt, muss mit ihnen gemeinsam in einer Bedarfsgemeinschaft vom Jobcenter leben. Dem Auszug in eine eigene Wohnung wurde vom Jobcenter nicht zugestimmt. Die Leistungen gehen auf das Konto des Familienvaters.
Abschiebung von Verantwortung
Hier ist zum einen gemeint, dass Täter*innen ihre Verantwortung für Gewaltübergriffe auf die Betroffenen übertragen. „Sie hat mich provoziert“ oder „Du weißt doch genau, dass ich ausraste wenn du…“ sind typische Sätze. Symptomatisch sind immer die anderen Schuld. Es ist jedoch auch gemeint, dass ein*e Täter*in nicht die Verantwortung für das eigene Leben übernimmt, sondern diese auf Partner*innen oder Angehörige überträgt. Sind Menschen in einer psychischen, familiären oder ökonomischen Abhängigkeit, ist dieses Verhalten ein maßgeblicher Faktor in dem System, das die Gewalt begünstigt und weiterhin aufrecht erhält. Solches Verhalten ist für die Betroffenen und für das Umfeld oft nur schwer als eine Form von Gewalt zu erkennen. So sehr haben Menschen verinnerlicht, dass es die Aufgabe von FLINTA ist, wie selbstverständlich und bis zur Selbstaufopferung für andere Sorge zu tragen. Auch wenn Menschen in eine Krise geraten und Unterstützung benötigen, darf nicht vergessen werden, dass sie auch eine Eigenverantwortung haben, bzw. dass es okay ist als Unterstützer*in Grenzen zu ziehen.
Es folgen Beispiele. Scrollt zur nächsten Zwischenüberschrift, wenn ihr keine expliziten Schilderungen von Gewalt lesen wollt.
- Nachdem sich die Partnerin von ihrem Freund getrennt hat, weil er häufig aggressiv war und sie kontrollierte, gibt sie ihm in Folge von reumütigen Besserungsversprechen eine zweite Chance. Am Anfang gibt er ihrem Wunsch nach Paartherapie noch nach und geht zu den ersten Terminen mit. Um die Terminfindung mit dem Therapeuten für Einzelsitzungen kümmert er sich jedoch nicht und auch die gemeinsamen Termine finden immer seltener statt, weil ihm immer irgendwas dazwischenkommt. Irgendwann gibt sie auf, sich die Sitzungen von ihm einzufordern, zumal auch die Anspannung in den Auseinandersetzungen zu dem Thema steigt.
- Die gewalttätige Partnerin gibt ihrem Alkoholkonsum bei der Arbeit o.a. die Schuld für ihr Verhalten. Allerdings geht die Einsicht nicht so weit, sich an eine Suchtberatung zu wenden. Beratung und Therapie sei nur was für „Bekloppte“:
- Nach einem Suizidversuch begibt sich die Person nicht in eine Klinik oder in therapeutische Behandlung. Sie isoliert sich sozial. Die einzige Person, die noch Kontakt zu ihr hat ist die Partnerin. Die emotionale Belastung für die Partnerin ist enorm. Allerdings kann sie sich nicht von der Partnerin abgrenzen, zu groß ist die Sorge, dass sie sich erneut etwas antut.
- Der Partner offenbart seiner Freundin, bei der er sich eigentlich schon ununterbrochen zuhause aufhält, dass er Mietschulden in seiner WG hat. Sie bezahlt daraufhin die ausstehenden Mieten der letzten Monate. Es stellt sich raus, dass er kein Einkommen und Schulden hat. Er verspricht, sich um die Schulden zu kümmern und Leistungen beim Jobcenter zu beantragen. Er sagt, er traut er sich nicht in seine WG zu gehen und dort zu schlafen. Die Beantragung der Leistungen zieht sich über Monate, immer fehlten irgendwelche Unterlagen, Post käme nicht an, aber die Schuldnerberatung laufe super. Die Miete zahlt seine Freundin in der Zeit weiterhin. Dann sei vermeintlich die Antragsstellung beim Jobcenter abgeschlossen und die Miete wird gezahlt. Trotzdem hält er sich ausschließlich bei ihr auf und es kommt verstärkt zu Spannungen in der Beziehung. Dann erfährt sie von jemandem aus der WG, dass das alles gelogen war, keine Miete gezahlt wurde und ihr Freund aus der WG geflogen ist. Aus Scham und Angst traut sie sich nicht ihn zu konfrontieren und rauszuschmeißen.
(1) Pia Bienstein & Karla Verlinden (Hrsg.), Prävention von sexuellem Missbrauch an Menschen mit geistiger Behinderung, Ausgewählte Aspekte, Dokumentation der Fachtagung der DGSGB am 10. November 2017 in Kassel, Materialien der DGSGB, Band 40, Berlin 2018, S. 5ff.
(2) Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland, eine Studie im Auftrag des BMFSFJ, Langfassung Teil 1, 2004, S. 50ff.
(3) Study on Female Refugees, Repräsentative Untersuchung von geflüchteten Frauen in unterschiedlichen Bundesländern in Deutschland, eine Studie im Auftrag der Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration, Berlin 2017.
(4) Europarat, Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Häuslicher Gewalt, Istanbul 2011, S. 46.