Justiz und Strafverfolgung

Im Zuges des Outcalls wurden viele Stimmen laut, warum die Betroffenen denn nicht einfach eine Anzeige machten.

Laut einer Studie des BMFSFJ zeigen nur 8% aller Frauen, die sexualisierte Gewalt erleben diese auch an.1 Das kann sehr gute Gründe haben. Häufig raten auch professionelle Fachberater*innen und Anwält*innen von einer Anzeige ab. Warum ist das so?

Aussage gegen Aussage

Sexualisierte und andere patriarchale Gewalt findet meistens ohne Zeug*innen statt. Ohne biologische Spuren wie Sperma, Blut, Gewebe oder Haare gibt es am Ende nur die jeweiligen Aussagen von Beschuldigten und Geschädigten. Das bedeutet in den allermeisten Fällen eine Einstellung der Ermittlungen. Wenn ein Verfahren aus Mangel an Beweisen eingestellt wird, fühlen sich gewaltausübende Personen, von denen 99% männliche Täter sind2, gestärkt und bestätigt. Sie kommen ohne Konsequenzen mit ihrem gewaltvollen Verhalten davon.

Aber lasst uns nicht vergessen: nur weil die Tat nicht nachgewiesen wurde, heißt es nicht dass die Person sie nicht begangen hat. In manchen Fällen ergehen selbst dann Freisprüche, wenn die Tat bewiesen wurde, z.B. weil Beweise rechtswidrig erlangt wurden oder weil die Tat verjährt ist.

Retraumatisierende Ermittlungen

Fälle von schwerer sexueller Nötigung und Vergewaltigung sind sogenannte „Offizialdelikte“. Das heißt, wenn Betroffene diese bei der Polizei anzeigen, können sie ihre Anzeige nicht mehr zurückziehen. Da sexuelle Nötigung und Vergewaltigung schwerwiegende Taten sind, ist die Polizei verpflichtet von Amts wegen zu ermitteln. Das bedeutet in der Praxis unter anderem, dass die Betroffen zu Befragungen vorgeladen und zu Aussagen verpflichtet werden. Außerdem werden die Tatorte (z.B. Privatwohnungen) auf Spuren untersucht, Handys von Betroffenen einbehalten und ausgelesen. Das kann für Betroffene retraumatisierend sein, da sie erneut das Gefühl haben, die Kontrolle über das Geschehen zu verlieren. Peinlich genaue Befragungen zum Tathergang kommen hinzu.

Kommt es zu Gerichtsverhandlungen dauern diese Verfahren schon in der ersten Instanz ein bis zwei Jahre, im Falle von Berufungen drei bis vier Jahre. Das ist ein unheimlich langer Zeitraum, in dem die Betroffenen diesem belastenden Prozess standhalten müssen.

Versorgungslücken

Zwar gibt es die Möglichkeit biologische Spuren durch die Rechtsmedizin zu sichern und aufzubewahren, um nach gründlicher Überlegung den Entschluss zu einer Anzeige zu fassen. Allerdings ist das nicht überall möglich. So ist es beispielsweise in Rostock nicht möglich, im Institut für Rechtsmedizin eine gynäkologische Untersuchung vorzunehmen. Alle biologischen Spuren, die sich innerhalb des Körpers befinden, können nicht gesichert werden. Die Aufbewahrungsfristen sind außerdem unterschiedlich. Die Erstellung eines Befundberichtes und einer gutachterlichen Befundbeurteilung können nur von Menschen aus der Rechtspflege in Auftrag gegeben werden (Gerichte, Anwält*innen, Polizei). Und eine solche Auswertung ist kostenpflichtig. Außerdem ist das Beratungs- und Hilfenetz für Betroffene nicht flächendeckend ausgebaut. Gerade im ländlichen Raum ist der Zugang zu Beratungen durch Rechtsmedizin und Fachberatungsstellen sehr erschwert.

Vergewaltigungsmythen wirken nach

Noch immer ist es gängige Praxis bei Gerichtsverhandlungen zu sexualisierter Gewalt, dass die Glaubwürdigkeit von Betroffenen durch bestimmte soziale Normen in Frage gestellt wird. Befragungen zu Alkohol- oder Drogenkonsum, sexuellen Vorlieben, Sexualbiografie, der altbekannte „zu kurze Rock“ oder der Tat vorangegangener freundschaftlicher Kontakt oder Flirten zielen darauf ab, die Betroffene zu diskreditieren.

Hartnäckig hält sich der Glaube, dass Betroffene die Vorwürfe nur erheben würden, um den Beschuldigten zu schaden oder sich daraus einen Vorteil zu verschaffen. Tatsächlich ist nach einer europaweiten Studie zur Strafverfolgung von Vergewaltigung von 3% Falschbeschuldigungen auszugehen.3

Die sozialen Normen, die sexualisierte Gewalt bagatellisieren und legitimieren spiegeln sich auch in den Debatten innerhalb der linken Szene wider. Sexismus sei vermeintlich keine Gewalt, körperliche Gewalt sei nicht so schlimm wie sexualisierte Gewalt. Wenn sexualisierte Gewalt stattgefunden hat wird auch dann noch weiter nach Erklärungen und Entschuldigungen gesucht, anstatt anzuerkennen, dass die Betroffenen Übergriffe erlebt haben, die es zu verurteilen gilt und an denen sie keine Schuld tragen. 

Anna und Arthur halten das Paradoxon

Auf der einen Seite wird in linken Strukturen zurecht die Zusammenarbeit mit staatlichen Organen wie Polizei und Justiz abgelehnt. Andererseits wird bei Vorwürfen sexualisierter Gewalt schnell der Ruf laut, es brauche eine objektive Instanz, die in der Frage nach Sachlage und Konsequenzen ein verbindliches Machtwort spricht.

Betroffene sexualisierter Gewalt wenden sich oftmals nicht an staatliche Ermittlungsorgane weil sie sich dort aufgrund unterschiedlichster Diskriminierungsstrukturen nicht sicher fühlen können. Darüber hinaus ist ihnen auch oft bewusst, dass sie mit der Offenbarung von Täter*innenschaft politische Strukturen staatlichen Repressionsorganen preisgeben würden. Und dass Verrat schwerer geahndet wird als sexualisierte Gewalt ist für FLINTA ein bekannter Fakt. Erst kürzlich zeigte sich im Fall Domhöver: „Der Verräter muss gehen, der Vergewaltiger kann bleiben.“4


1 Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland, eine Studie im Auftrag des BMFSFJ, Langfassung Teil 1, 2004, S. 211.

2 Ebenda, S. 79.

3 Strafverfolgung von Vergewaltigung in elf europäischen Ländern, Länderbericht Deutschland, Corinna Seith, Joanna Lovett & Liz Kelly, Mai 2009, S. 9.

4 Verrätergehen, Vergewaltiger bleiben, Bilke Schnibbe, Analyse und Kritik Zeitung für linke Debatte und Praxis 684, 2022.

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